Der Tarif 590 dient der einheitlichen Abrechnung der erbrachten Leistungen der Therapeuten/innen im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin.
Ab dem 1.1.2018 ist die Rechnungsstellung an die Krankenversicherer nach Tarif 590 verbindlich. Bis dahin besteht eine Übergangsfrist, bei welcher man schon nach Tarif 590 abrechnen kann, dieser aber noch nicht verbindlich ist.
Mit Sanapp erfolgt die Abrechnung heute schon nach Tarif 590, einfach und unkompliziert.
Die aktuelle Liste der Tarifnummern der entsprechenden Leisungen ist auf www.sasis.ch einsehbar. Weitere Informationen über den Tarif 590 sind auf den Seiten der OdA und der SASIS verfügbar.