Das Versicherterteam und die Berufsorganisationen der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin haben über den Tarif 590 in den folgenden Bereichen informiert:
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Verrechnung der Leistungen nach dem Tarif 590 verbindlich.
Bis zum 31. März 2018 werden von den Krankenkassen noch Rechnungen mit einem individuellen Rechnungsformat akzeptiert. Wichtig: die Leistungen müssen aber schon nach dem neuen Format des Tarif 590 sein, d.h. mit Tarifnummer und/oder Tarifziffer oder Bezeichnung.
Ab dem 01. April 2018 ist das einheitliche Rechnungsformular obligatorisch. TherapeutInnen, welche nach diesem Datum nicht Tarif 590 konforme Rechnungen stellen, müssen Zitat: «mit individuellen Massnahmen des Krankenversicherers rechnen».
Der Tarif 590 und das einheitliche Rechnungsformular ist schweizweit gültig und kann von allen Krankenversicherungen verarbeitet werden.
Es gibt kleine Änderungen im Layout des Rechnungsformulars. Alle Änderungen haben wir in der Sanapp umgesetzt. Rechnungsformular hat neu die aktuelle Version Nr. v2.3.18.
Das in Sanapp erstellte Rechnungsformular ist mit dem Tarif 590 konform und beinhaltet alle nötigen Sicherheitsmerkmale, inkl. 2D-Matrixcode.
Die Methodenliste wurde aktualisiert. Die aktuelle Methodenliste findest Du hier, die Änderungen sind rot markiert.
Wichtig: die Tarifnummern 400, 401 und 402 für Medikamente und Heilmittel wurden gestrichen, ebenso die Tarifziffern 590/1300 (Magistralrezeptur) und 590/1301 (Individualrezeptur). Neu können Arzneimittel einfach über die Tarifnummer 590/1310 (Arzneimittel Komplementärmedizion) erfasst werden.
In Sanapp sind die Änderungen bereits umgesetzt und die obengenannten Tarifnummern und -ziffern sind nicht länger verfügbar. Falls Du Leistungsarten mit den obengenannten Tarifnummern und -ziffern schon in der Sanapp erfasst hast, dann können diese gelöscht oder sonst archiviert werden, wenn sie schon in einer Sitzung verwendet werden. Siehe dazu unseren Blogeintrag Leistungsarten archivieren.
Bitte beachte, dass der Leistungstext von komplementärmedizinischen Arzneimitteln der Tarifziffer 590/1310 folgende Informationen enthalten sollte:
Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darreichungsform
Für weitere Informationen empfehlen wir Dir die FAQ des Versicherterteams und der Berufsorganisationen der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin zu lesen (siehe Frage D 01).
Zur Vereinfachung haben wir neu sämtliche Pflichtfelder in Sanapp mit einem * gekennzeichnet.