Bis 2017 konnten Therapeuten im Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin ihre Leistungen mit ihren eigenen Rechnungsvorlagen verrechnen. Diese waren sehr vielfältig und unterschiedlich struckturiert und stellten für die Abrechnungspraxis der Krankenversicherer eine Herausforderung dar. Der Tarif 590 wurde vom "Versichertenteam Komplementärmedizin" in Zusammenarbeit mit den "Berufsorganisationen der Komplementärmedizin" mit dem Ziel einer einheitlichen Verrechnung der Leistungen entwickelt.
Der Tarif 590 beinhaltet eine Liste von Therapien, Verrichtungen und Technicken gemäss Zusatzversicherung (VVG) und bildet somit die alltäglichen Leistungen von Therapeuten ab. Für die Verrechnung der Leistungen nach dem Tarif 590 ist das einheitliche Rechnungsformular zwingend.
Die offizielen Webseiten zum Tarif 590 sind die der Berufsorganisation OdA und die der SASIS. Hier findest Du auch weitere interessante Downloads wie Fragen und Antworten (FAQ) und eine Wegleitung.
Der Tarif 590 betrifft Therapeuten im Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin, deren Behandlungen von der Zusatzversicherungen der Krankenversicherer (VVG) anerkannt und rückerstattet werden.
Falls Du Leistungen anbeitest, die nicht von den Krankenversicherer anerkannt sind, dann musst Du nicht nach Tarif 590 verrechnen und bist in der Wahl der Rechnungsvorlage frei. Falls Du beides anbietest, kannst Du das Tarif 590 Rechnungsformular verwenden und die Leistungen, die nicht anerkannt sind, mit der Tarif-Nr. 999 verrechnen (siehe unten).
Ab dem 01. Januar 2018 ist die Verrechnung der Leistungen nach dem Tarif 590 verbindlich.
Bis zum 31. März 2018 werden von den Krankenkassen noch Rechnungen mit einem individuellen Rechnungsformat akzeptiert. Wichtig: die Leistungen müssen aber schon gemäss den Vorgaben des Tarif 590 bezeichnet sein (Tarifnummer, Tarifziffer und Bezeichnung).
Ab dem 01. April 2018 ist das einheitliche Tarif 590 Rechnungsformular obligatorisch. Therapeuten, welche nach diesem Datum nicht Tarif 590 konforme Rechnungen stellen, müssen Zitat: «mit individuellen Massnahmen des Krankenversicherers rechnen».
Der Tarif 590 und das einheitliche Rechnungsformular ist schweizweit gültig und kann von allen Krankenversicherungen verarbeitet werden.
Es gibt drei wichtige Änderungen, die man bei der Verrechnung nach Tarif 590 berücksichtigen muss.
Das einheiltiches Tarif 590 Rechnungsformular (siehe Bild) dient für die Verrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen. Das Layout und der Inhalt des Rechnungsformular sind von der Arbeitsgruppe vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Das Rechnungsformular wird von den Krankenkassen automatisch verarbeitet, weshalb es nicht z.B. mit einem Logo personalisieret werden kann.
Um Deine Rechnungen Tarif 590 konform zu erstellen, hast Du zwei Möglichkeiten:
Du kannst entwerder das Tarif 590 PDF-Rechnungsformular nutzen, welches Du von den geschlossenen Mitgliederbereichen der Registrierungsstellen EMR, ASCA, SPAK oder APTN herunterladen kannst (download).
Alternativ kannst Du eine Praxissoftware wie Sanapp verwenden, mit welcher die Rechnungen automatisch im einheitlichen Tarif 590 Format erstellt werden.
Mit dem Tarif 590 ändert sich auch die Bezeichnung der Leistungen. Die alten Bezeichnungen des EMR oder ASCA werden durch die einheitliche Bezeichnung des Tarif 590 ersezt. In der Methodenliste der Arbeitsgruppe findest Du eine Liste der Leistungen mit den entsprechenden Tarif-Nr. Die Methodenliste kannst Du von der OdA Seite herunterladen (Tarif 590 - NHP).
Eine Leistungsposition nach Tarif 590 beinhaltet immer eine Tarif-Nr., Tarif-Ziffer und Bezeichnung.
Im Beispiel der "klassischen Massage" ist die Tarif-Nr. 590, die Tarif-Ziffer 1062 und die Bezeichnung "Klassische Massage, pro 5 Minuten".
Neben der Tarif-Nr. 590 (Standardtarif) gibt es für alle Leistung oder Artikel, die nicht unter dem Tarif-Nr. 590 aufgeführt sind, die Tarif-Nr. 999.
Wichtig: der Tarif 590 gibt nicht den Preis einer Leistung vor und sagt nichts über die Vergütung der Leistung durch die Krankenkassen aus, sondern beschreibt lediglich die verrichtete Leistung.
Zu diesem Thema empfehlen wir den Blogeintrag Leistungsarten nach dem Taif 590 erfassen, in dem erklärt wird, wie Du in Sanapp Leistungen, Arzneien und Artikel nach Tarif 590 erfassen kannst.
Mit dem Tarif 590 werden die Leistungen in Einheiten à 5 Minuten verrechnet. Für jede angefangenen 5 Minuten kannst Du die ganzen 5 Minuten verrechnen.
Um den Preis Deiner Leistung pro 5 Minuten auszurechnen, musst Du Deinen Stundenansatz durch 12 teilen. Bei einem Stundenansatz von 120 CHF ergibt dies einen Preis von 10 CHF pro 5 Minuten.
Die Dauer der Behandlung wird in Einheiten à 5 Minuten angegeben, bei einer Behandlung von 60 Minuten entsprecht dies 12 Einheiten à 5 Minuten.
Ob eine Praxissoftwäre für Dich Sinn macht, kommt darauf an wie viel Zeit Du mit der Verrechnung und der Administartion Deiner Praxis verwenden möchtest.
Du hast die Möglichkeit das Tarif 590 PDF-Rechnungsformular kostenlos von den Registrierungsstellen EMR, ASCA, SPAK oder APTN herunterladen. Das Ausfüllen des Formulars ist allerdings sehr zeitintensiv, da du für jeden Patienten eine separate Rechnung erstellen und jedes Mal neu ausfüllen musst.
Mit einer Praxissoftware wie Sanapp hast Du den Vorteil, dass alle Rechnungen automatisch im einheitlichen Tarif 590 erstellt werden. Du kannst mehrere Rechnungen aufs Mal verrechnen und sparst so wesentliche Zeit bei Deiner Praxisadministartion.
Heute gibt es viele Softwares, welche Tarif 590 konform sind. Wir empfehlen Dir einen Vergleich der Praxissoftwares zu machen und diese selber auszuprobieren, denn jede Software ist unterschiedlich aufgebaut und fühlt sich bei der Anwendung anders an.