Die QR-Rechnung

QR-Rechnung

Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz wird ab September 2022 nur noch die QR-Rechnung akzeptiert, diese ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine.

1. Was muss ich über die QR-Rechnung wissen?

  • Die QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine.
  • Die QR-Rechnung kann wie bis anhin am Schalter oder per e-Banking beglichen werden.
  • E-Banking Apps sollten den QR-Code lesen und die Rechnungsdaten automatisch erfassen können.
  • Die QR-Rechnung kann auf ein weisses A4 Blatt gedruckt werden

2. Wie kann ich QR-Rechnungen in der Sanapp einstellen?

Um QR-Rechnungen zu erstellen, musst du in der Sanapp unter Einstellungen→Rechnungen den Einzahlungschein-Typ QR-Rechnung wählen.

Einstellungen QR-Rechnung

Du benötigst folgende Informationen:

  • QR-IBAN oder IBAN (von der Bank oder von PostFinance ausgestellt)
  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers (Kontoinhaber)
  • Identifikationsnummer (optional, wird für die Referenznummer verwendet)
  • MWST-Nummer (nur bei MWST-Pflicht)

Bei Verwendung einer QR-IBAN entspricht die QR-Rechnung einem orangen Einzahlungsschein. Sanapp erstellt für Rechnungen dann automatisch eine Referenznummer, welche für den automatischen Zahlungsabgleich verwendet wird. Die Referenznummer auf der QR-Rechnung entspricht der Referenznummer auf dem orangen Einzahlungsschein.

Bei Verwendung einer IBAN entpricht die QR-Rechnung einem roten Einzahlungsschein. Sanapp erstellt hier neu eine Creditor Reference für Rechnungen (Creditor Reference nach ISO 11649, beginnt mit «RF», z.B. «RF40905817»). Auch die Creditor Reference kann für den automatischen Zahlungsabgleich verwendet werden. Damit wird sich der automatische Zahlungsabgleich in der Schweiz einfacher und weiterhin zuverlässig durchführen lassen.